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   VK Rheinland-Pfalz, 06.07.2006 - VK 15/06   

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https://dejure.org/2006,62935
VK Rheinland-Pfalz, 06.07.2006 - VK 15/06 (https://dejure.org/2006,62935)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.07.2006 - VK 15/06 (https://dejure.org/2006,62935)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - VK 15/06 (https://dejure.org/2006,62935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Anbieters wegen mangelnden Nachweises seiner Leistungsfähigkeit; Fehlende Identität zwischen Bieter und Auftragnehmer wegen Abgabe des Angebots durch eine Bietergemeinschaft; Bindung der Auftraggeberin an eine einmal getroffene Wertungsentscheidung ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80

    Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 06.07.2006 - VK 15/06
    Der Bundesgerichtshof hat sich in der o.g. Entscheidung ausdrücklich mit der Frage der Anwendbarkeit des § 80 VwVfG beschäftigt und hierzu die Auffassung vertreten, dass aus dieser Vorschrift keine Kostenerstattungsansprüche abzuleiten seien, da auch die verwaltungsrechtliche Anspruchsgrundlage eine behördliche Entscheidung, sei es in Form einer Abhilfeentscheidung der Ausgangsbehörde oder einer Entscheidung der Widerspruchsbehörde, erfordere (a.a.O.; BGH v. 9.12.2003, NZBau 2004, 285, mit Bezugnahme auf die st. Rspr. des BVerwG, u.a. BVerwGE 62, 201).
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 06.07.2006 - VK 15/06
    Der Bundesgerichtshof hat sich in der o.g. Entscheidung ausdrücklich mit der Frage der Anwendbarkeit des § 80 VwVfG beschäftigt und hierzu die Auffassung vertreten, dass aus dieser Vorschrift keine Kostenerstattungsansprüche abzuleiten seien, da auch die verwaltungsrechtliche Anspruchsgrundlage eine behördliche Entscheidung, sei es in Form einer Abhilfeentscheidung der Ausgangsbehörde oder einer Entscheidung der Widerspruchsbehörde, erfordere (a.a.O.; BGH v. 9.12.2003, NZBau 2004, 285, mit Bezugnahme auf die st. Rspr. des BVerwG, u.a. BVerwGE 62, 201).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 06.07.2006 - VK 15/06
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2005, X ZB 22/05 (VergabeR 2006, 73), hierzu klargestellt, dass ein Antragsteller nur dann unterliege, wenn die Vergabekammer eine für ihn nachteilige Entscheidung getroffen habe, die das sachliche Begehren des Antragstellers ganz oder teilweise als unzulässig oder unbegründet zurückweise.
  • OLG Naumburg, 30.12.2002 - 1 Verg 11/02

    Streitwert für Rechtsanwaltsgebühren im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 06.07.2006 - VK 15/06
    Auf der Basis von 650.000 Zustellungen pro Jahr und einer Laufzeit von maximal dreieinhalb Jahren (Verlängerungsoptionen sind laut OLG Naumburg, Beschl. v. 30.12.2002, 1 Verg 11/02, in den Streitwert mit einzurechnen) ergibt sich ein Bruttoangebotspreis der Antragstellerin, der in der Gebührenzone "Auftragswerte bis 8, 5 Mio. EUR" anzusiedeln ist.
  • OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 06.07.2006 - VK 15/06
    Der Bundesgerichtshof habe selbst in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2003 unter Berufung auf § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB eine entsprechende Vorschrift des Landesverwaltungsverfahrensrechts, und zwar § 80 BremVwVfG, geprüft; die vorliegende Konstellation sei damit vergleichbar (OLG München, Beschl. v. 6.2.2006, Verg 23/05).
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